Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)         Stand: 28.05.2019

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma JAMO Eventmanagement GmbH, Wagnerstraße 57, 24568 Kaltenkirchen, vertreten durch Ihre Geschäftsführung Laura Verlage, Patrick Schumacher (im Folgenden "JAMO"), und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Entgegenstehende oder von den allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen. (2) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Sofern eine Bestellung auf Grundlage eines Angebotes gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von 2 Wochen annehmen.

§ 3 Nutzungsrechte und Verpflichtungen gegenüber Dritten

(1) Nach der Durchführung einer, von einem Unternehmen, Behörde oder Institution beauftragten Veranstaltung, darf das Logo/Wappen/Erkennungssymbol und die Bezeichnung des Auftraggebers, dies gilt auch bei Kommunen und Kommunalen Unternehmen, als Referenz auf der Homepage der JAMO verwendet werden. (2) Eventuell anfallende GEMA-Gebühren, sofern nicht anders vereinbart, sind vom Kunden abzuführen und die Veranstaltung im Vorwege bei der GEMA anzumelden. (3) Eventuell benötigte weitere Genehmigungen, für z.B. Straßensperren, Hydranten Nutzung oder Zufahrtsberechtigungen sind im Vorwege durch Kunden zu beschaffen. Gegebenenfalls bei der JAMO anfallende Kosten werden dem Kunden direkt weiterberechnet.

§ 4 Überlassene Unterlagen

An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen, wie z. B. Kalkulationen, Veranstaltungsvorschläge, Zeichnungen, etc. behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Auftraggeber unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Auftraggebers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.

 § 5 Mängel und Defekte

(1) Mängel an denen, durch die JAMO vermieteten, Objekten sind unverzüglich nach entdecken telefonisch, oder als E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bei der JAMO anzuzeigen. (2) Nach Rückgabe gefundene Mängel oder Defekte gehen zu Lasten des letzten Mieters dieses Objektes, sofern der Zeitpunkt der Miete innerhalb eines Zeitraumes von 5 Monaten in der Vergangenheit liegt und der Mieter nachweislich der letzte Nutzer war. Das Mietobjekt ist im gleichen Zustand wieder an die JAMO herauszugeben, wie der Mieter sie zur Verfügung gestellt bekommen hat. (3) Sollte ein Mietobjekt durch den Mieter bis zur Unbrauchbarkeit beschädigt oder verunreinigt worden sein, trägt der Mieter bei Mietobjekten mit einem Anschaffungsdatum jünger als einem Jahr und mit einem Neuwert von über 200,00 Euro netto die vollständigen Wiederbeschaffungskosten eines gleichartigen Ersatzobjektes, bei Mietobjekten mit einem Anschaffungsdatum älter als einem Jahr trägt der Kunde 50% des Wiederbeschaffungswertes. (4) Bei irreparablen, durch den Mieter entstandenen Schäden an Mietobjekten mit einem Neuwert von unter 200,00 Euro netto, trägt der Mieter die Kosten der Ersatzbeschaffung eines gleichartigen neuen Mietobjektes, unabhängig vom Alter des Mietobjektes (5) Sollte das Mietobjekt durch den Mieter reparable Defekte oder Mängel bekommen haben, so sind die Kosten der Aufbereitung und Reparatur vollständig durch den Mieter zu tragen, bei  dem die Schäden entstanden sind. (6) Für verschmutzte oder aufgrund von unsachgemäßer Handhabung durchnässte Mietobjekte behält sich die JAMO das Recht vor, diese in Eigenleistung zu reinigen bzw. zu trocknen. Die hierfür anfallenden Arbeitsstunden werden mit dem aktuellen Stundensatz des Animateurs zuzüglich einer Pauschale von bis zu 50 Euro netto dem Kunden in Rechnung gestellt. (6) Wir empfehlen unseren Mietern im Vorwege auf eigene Kosten eine Versicherung abzuschließen, die für mögliche Mängel am Mietequipment herangezogen werden könnte.

§ 6 Preise und Zahlung

(1) Sofern nicht Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. (2) Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat ausschließlich auf eines von uns benannten Kontos innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist bei unseren Dienstleistungen unzulässig. (3) Sofern nicht anderes vereinbart wird, ist die Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug fällig. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. (4) Angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, bleiben vorbehalten.

§  7 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 8 Abwerbungsverbot

Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für die Dauer von einem Jahr danach keine Mitarbeiter der JAMO abzuwerben oder ohne Zustimmung von JAMO Eventmanagement GmbH einzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftragnehmer, eine von JAMO Eventmanagement GmbH festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

§ 9 Schlichtung

 (1) Die Parteien versuchen bei allen Meinungsverschiedenheiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zunächst eine Lösung durch eine eingehende Erörterung zwischen den Ansprechpartnern herbeizuführen.  (2) Durch die Parteien nicht lösbare Meinungsverschiedenheiten sollen durch ein Schlichtungsverfahren beigelegt werden. Sofern eine Partei die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ablehnt, kann sie den ordentlichen Gerichtsweg beschreiten, wenn Sie dies der anderen Partei zuvor schriftlich mitgeteilt hat.

(3) Zur Ermöglichung der Schlichtung verzichten die Parteien wechselseitig auf die Einrede der Verjährung für alle Ansprüche aus dem streitigen Lebenssachverhalt ab Schlichtungsantrag bis einen Monat nach Ende des Schlichtungsverfahrens. Der Verzicht bewirkt eine Hemmung der Verjährung. d. Die von dem Schlichtungsverfahren, einschließlich der vorangehenden Erörterung zwischen den Ansprechpartnern, betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Schlichtung und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Schlichtungsergebnisse zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.

§ 10 Kündigung

 (1) Der Kunde kann den Mietvertrag nach Vertragsschluss und vor Beginn der Mietzeit kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, der JAMO je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung den anteiligen Mietpreis gemäß folgender Staffelung zu zahlen:
Zugang der Kündigung 7 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
Zugang der Kündigung 4 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
Zugang der Kündigung 1 bis 3 Tage vor Mietbeginn: 75 % des MietpreisesZugang der Kündigung am Miettag:100% des Mietpreises
(2) Sollte dem Vermieter die Erfüllung des Mietvertrages dauerhaft unmöglich sein, kann der Mieter nach Setzung einer angemessenen schriftlich übermittelten Frist vom Mietvertrag zurücktreten.(3) Sollte die Witterung die Ausführung des Mietvertrages unmöglich machen, sodass Gefahr für Leib und Leben besteht, oder die Unversehrtheit des Mietobjektes höchst zweifelhaft ist, kann die JAMO nach Rücksprache mit dem Kunden unter schriftlicher Angabe des genauen Grundes mit sofortiger Wirkung vom Mietvertrag zurücktreten.

§ 11 sonstiges

(1) Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber vorbehaltlos die „allgemeinen Geschäftsbedingungen“ an. (2) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (3) Erfüllungsort ist Kaltenkirchen und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Norderstedt. (4) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. (5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

 

 

Rechtliche Hinweise


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